Wertermittlung 

 

bei Kauf oder Verkauf eines Grundstücks (Immobilie), um Fehlinvestitionen zu vermeiden    

 

bei Erbschaften, für eine gerechte Aufteilung oder Erbenabfindung

 

bei Vormundschaftsangelegenheiten, um Wirtschaftlichkeit zu belegen 

 

bei Ehescheidungen, um eine gerechte Aufteilung zu gewährleisten

 

bei Beleihungen, um eine akzeptable Kredithöhe zu erhalten

 

bei Versicherungen, um Über.-oder Unterversicherung zu vermeiden