Wertermittlung
bei Kauf oder Verkauf eines Grundstücks (Immobilie), um Fehlinvestitionen zu vermeiden
bei Erbschaften, für eine gerechte Aufteilung oder Erbenabfindung
bei Vormundschaftsangelegenheiten, um Wirtschaftlichkeit zu belegen
bei Ehescheidungen, um eine gerechte Aufteilung zu gewährleisten
bei Beleihungen, um eine akzeptable Kredithöhe zu erhalten
bei Versicherungen, um Über.-oder Unterversicherung zu vermeiden